Vereine dürfen Rowdys haftbar machen

Böllerwerfer und Krawallmacher werden in Zukunft wohl tief in die Tasche greifen müssen, denn laut einem BGH Urteil dürfen Vereine sie dafür haftbar machen. Der 1. FC Köln hatte geklagt,, weil der Verein eine hohe Geldstrafe für den Böllerwurf eines sogenannten „Fans“ zahlen musste, bei dem sieben Menschen verletzt wurden. Das Urteil gilt als richtungsweisend

Fußballklubs müssen für das Vergehen ihrer Fans eine Geldstrafe zahlen. Diese dürfen sie von demjenigen zurück fordern, der Böller oder Bengalos zündet oder andere ähnliche Randale verursacht. Dies kann für den Rowdy durchaus teuer werden, denn die Geldstrafen liegen meist im fünfstelligen Bereich. Dies verkündete der BGH am Donnerstag in einem Urteil, das als richtungsweisend gilt, Mit dem Böllerwurf wurde gegen die Stadionordnung verstoßen. Darin sahen die Karlsruher Richter einen Zusammenhang mit den Verbandsstrafen des Deutschen Fußballbundes und gaben den Vereinen grünes Licht, das Geld von den Tätern zurück zu fordern.

Kläger war der 1. FC Köln der 50.000 Euro Geldstrafe an den DFB und zusätzlich 30.000 Euro in Gewaltprävention investieren musste. Ein Rowdy hatte bei einem Zweitliga-Heimspiel gegen Paderborn einen Böller gezündet, wobei sich sieben Zuschauer verletzt wurden Die Kölner verlangen 30.000 Euro Schadenersatz von dem Böllerwerfer, scheiterten aber vor dem Oberlandesgericht Köln. Nach dem Urteil des BGH darf der Täter doch zur Kasse gebeten werden.

Was bedeutet das Urteil für die Klubs?

Zwar dürfen die Vereine die Krawallmacher für ihre Taten belangen, müssen sie aber zuerst anhand von Aussagen der Ordner und Videoanalysen ermitteln. Dies gestaltet sich als schwierig, denn oft sind die Böllerwerfer vermummt oder wechseln die Kleidung. Auch Choreographien und der Rauch aus den Bengalos bieten ihnen Schutz vor Entdeckung. Das bedeutet viel Ermittlungsarbeit für Polizei und Ordnungskräfte.

Reaktionen

Einige Fangruppen kritisieren das Urteil, denn sie befürchten, dass nun auch Fans, die Pyrotechnik innerhalb einer Choreographie kontrolliert abbrennen mit denjenigen in einen Topf geworfen werden, die eine Gefährdung Unbeteiligter in Kauf nehmen.

Der DFB hingegen sieht das Urteil als wichtige Grundlage dafür, die schwarzen Schafe unter den Fans dingfest zu machen und so für mehr Sicherheit in den Stadien zu sorgen.

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